Mobbing am Arbeitsplatz ist weit verbreitet und kann die Betroffenen krank machen. Eine YouGov-Umfrage ermittelte
im Frühjahr 2021 unter 2.000 Befragten 29 % Mobbingopfer. Frauen waren mit 35 % häufiger als Männer betroffen (22 %). Die Facetten sind vielschichtig und reichen von offenem und latentem
Rassismus über Sexismus, Herabwürdigung unter Kollegen und Degradierung durch Vorgesetzte bis zu subtilen Hinweisen auf die vermeintlich fehlende Fachkenntnis einer Kollegin oder eines Kollegen.
Mobbing schafft ein feindliches Umfeld, dem die oder der Beschäftigte täglich ausgesetzt ist. Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Zwischen welchen Kontrahenten findet Mobbing am Arbeitsplatz statt?
Es gibt grundsätzlich drei Konstellationen:
- #1 Gleichrangige Kolleg*innen mobben sich untereinander.
- #2 Ein Chef mobbt Untergebene (sogenanntes Bossing).
- #3 Untergebene mobben ihren Chef (sogenanntes Staffing).
Von Letzterem sind übrigens männliche Vorgesetzte (fast) genauso oft betroffen wie weibliche. Wenn sich ein Team
gegen die Vorgesetzte oder den Chef verschwört, kommen auf sie oder ihn sehr schwere Zeiten zu. Staffing kann sich beispielsweise in subtiler Arbeitsbummelei äußern. Die Kolleg*innen überziehen
ihre Pausen, aber immer nur um wenige Minuten. Für eine Abmahnung reicht das nicht, doch es bringt den*die Chef*in zur Weißglut.
Kriterien für echtes Mobbing
Dass sich eine Person gemobbt fühlt, lässt sich nach einschlägiger Definition an zwei bedeutenden Kriterien festmachen:
- 1. Die Vorfälle dauern lange an und wiederholen sich regelmäßig.
- 2. Die Mobbinghandlungen finden systematisch und vorsätzlich statt. Sie beruhen nicht nur auf einer fehlenden Impulskontrolle.
Was gehört alles zum Mobbing am Arbeitsplatz?
Es gibt einige Standardhandlungen, die relativ eindeutig als Mobbing zu definieren sind. Dazu gehören das Streuen
von Gerüchten und Unwahrheiten über die betreffende Person, die falsche Leistungsbewertung, Sticheleien, Hänseleien, das Vorenthalten wichtiger Informationen, ungerechte, dabei sehr massive
Kritik, Ausgrenzung, Unterstellung von Unfähigkeit, Beleidigungen und Arbeitsentzug. Doch nicht jedes Fehlverhalten von Kolleg*innen oder Vorgesetzten lässt sich als Mobbing am Arbeitsplatz
klassifizieren. Es gibt bekanntlich in jedem Beruf und bei jeder Tätigkeit tägliche kleine Ärgernisse. Doch sie betreffen unterschiedslos alle Beschäftigten und treten nur sporadisch auf. Es
lässt sich darin kein System erkennen. Die Unterscheidung zum echten Mobbing ist deshalb wichtig, weil Mobbingopfer Rechte haben, sich an ihren Betriebsrat wenden und nötigenfalls das Unternehmen
verklagen können. Sie müssen dafür aber im Recht sein. Wegen vereinzelter Ärgernisse eine Klage anzustrengen wäre nicht zielführend, sondern höchst kontraproduktiv. Das vermeintliche Mobbingopfer
würde damit selbst das Betriebsklima vergiften.
Ursachen für Mobbing
Experten führen das Phänomen auf eine unzureichende Kommunikation zwischen den Beteiligten zurück. Diese findet verbal und nonverbal statt. Auch Kolleg*innen, die längere Zeit schweigend nebeneinander arbeiten, senden sich Botschaften. Das Gegenüber bewertet solche Botschaften mit eigenen Erfahrungen und Wertvorstellungen. Daraus entsteht natürlich nicht zwingend eine Mobbingsituation. Doch wo Menschen miteinander kooperieren, gibt es Konflikte. Wenn diese frühzeitig erkannt werden, ist es möglich, sie kommunikativ auszuräumen. Sollten aber Missverständnisse lange Zeit schwelen, können sie zu Feindseligkeiten eskalieren, unter denen alle Beteiligten leiden. Das Ventil zur Stressentladung öffnet die Strategie des Mobbens, die eigene Gesetzmäßigkeiten entwickelt. Die mobbenden Kolleg*innen entlasten sich selbst damit. Wenn der Mobbingprozess erst am Beginn steht, lässt sich der Konflikt noch auflösen. Dabei hilft eine externe Intervention. Sind die Fronten erst einmal verhärtet, bedarf es oft einschneidender Maßnahmen. Die wichtigste besteht darin, eine betroffene Person aus dem mobbenden Umfeld herauszunehmen. Gleichzeitig ist den Mobber*innen die Unzulässigkeit ihrer Handlungen – inklusive angedrohter Sanktionen – vor Augen zu führen. Hierbei sind Abteilungs- und Firmenleitungen sowie der Betriebsrat gefordert.
Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbingopfer erleben die Angriffe als einschneidende Krise. Die Demütigungen und die Ausgrenzung haben handfeste gesundheitliche Folgen. Am häufigsten werden beobachtet:
- Schlafstörungen
- Herzrasen
- Nervosität
- Kopf- und Magenschmerzen
- Konzentrationsschwäche
In härteren Fällen und je nach persönlicher Konstitution drohen Angststörungen und Depressionen. In jedem Fall verringern sich die Freude an der Tätigkeit und die Arbeitsleistung, manchmal wird
ein Mobbingopfer sogar arbeitsunfähig. Lange Krankschreibungen gehören zum Standardbild der Mobbingfolgen. Auch das Team ist betroffen, denn ein Mobbingopfer leistet für die Gruppe weniger und
könnte ihr sogar wichtige Informationen vorenthalten.
Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Hinsichtlich der nötigen Maßnahmen gegen eine Mobbingsituation sind drei Gruppen zu unterscheiden: die Opfer, die
Täter*in und die Vorgesetzten. Es gibt eine vierte Gruppe der unbeteiligten Kolleg*innen, die zwar einwirken könnten, dazu aber nicht verpflichtet sind. Es ist also nicht möglich, für sie
strukturierte Maßnahmen vorzuschlagen. Dieser Betrachtung liegt eine Rechtslage zugrunde: Es gibt zwar in Deutschland (anders als in anderen Staaten) keinen juristisch definierten Tatbestand des
Mobbings, jedoch sehr viele andere anwendbare Tatbestände im Zivil- und Strafrecht sowie im Betriebsverfassungsgesetz, die dem Mobbingopfer einen umfassenden juristischen Schutz bieten.
Vorgesetzte sollten sich dessen bewusst sein. Ein*e gemobbte*r Kolleg*in wird in seinem*ihrem Privat- und Freundeskreis über die Situation sprechen, es wird ihn*ihr jemand einen Anwalt empfehlen,
dieser wird eine Klage anstrengen und vermutlich ein beträchtliches Schmerzensgeld einfordern. Gericht entscheiden bei guten Belegen praktisch immer zugunsten der Mobbingopfer. Um diese Belege zu
erlangen, muss das Mobbingopfer fortan ein Mobbingtagebuch führen. Dies ist eine Antwort auf die Frage: Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Schauen wir uns die Maßnahmen und Handlungsweise der drei genannten Gruppen näher an.
- Mobbingopfer: Der*die Betroffene sollte schon beim ersten Verdacht auf Mobbing am Arbeitsplatz ein Mobbingtagebuch führen. Das ist anstrengend, aber für einen späteren gerichtsfesten Nachweis unerlässlich. Sie/er sollte auch umgehend Vorgesetzte in Kenntnis setzen und sich an den Betriebsrat wenden.
- Vorgesetzte: Diese sind zum Schutz ihrer Untergebenen verpflichtet. Sie haben sofort auf die Täter einzuwirken und sollten ebenfalls den Betriebsrat als unabhängige Instanz hinzuziehen. Eine der wichtigsten Maßnahmen besteht darin, eine unabhängige Instanz für die Mediation anzufordern. Experten bekommen die Situation praktisch immer in den Griff, selbst wenn der Mobbingprozess schon weit fortgeschritten ist.
- Täter: Wenn diese angesprochen werden, sollten sie tief in sich gehen und sich die Konsequenzen bewusst machen. Wenn ihre Abteilungs- und Firmenleitung richtig reagiert, haben sie arbeitstechnische und -rechtliche Folgen zu befürchten. Sie könnten zum Beispiel selbst aus der Abteilung versetzt werden. Der*die Arbeitgeber*in kann sie auch wegen Störung des Betriebsfriedens abmahnen und letzten Endes sogar kündigen.
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